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Normen und gesetzliche Vorschriften, Batteriegesetz

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) 6.10.2025

Informationen zur CE Kennzeichnung 
Die CE Kennzeichnungspflicht ist gemäß der EU-Batterieverordnung vom 17.08.2023 in Kraft, seit August 2024 vorgeschrieben und mit einer Frist bis spätestens 18.02.2027 von  Herstellern und Inverkehrbringer von Industriebatterien, Antriebsbatterien umzusetzen. Dies betrifft gleichermaßen den Digitalen EU-Batteriepass.

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