Normen und gesetzliche Vorschriften, Batteriegesetz
Informationen zur CE Kennzeichnung
Die CE Kennzeichnungspflicht ist gemäß der EU-Batterieverordnung vom 17.08.2023 in Kraft, seit August 2024 vorgeschrieben und mit einer Frist bis spätestens 18.02.2027 von Herstellern und Inverkehrbringer von Industriebatterien, Antriebsbatterien umzusetzen. Dies betrifft gleichermaßen den Digitalen EU-Batteriepass.

